Unvereinbarkeitserklärung

Unvereinbarkeitserklärung 

Die Hausversammlung als demokratisches Gremium aller Mieter und Nutzer des "Soziokulturelles Zentrum Klösterchen" hat mit Inkrafttreten zum 01.01.2025 einstimmig die folgende Erklärung verabschiedet, die für das interne Handeln dort damit rechtskräftig wird und die Akteure dort aus der bis vorher oft ins Feld geführten "Neutralitätspflicht" an der der Träger FAUK e.V. keinesfalls gebunden ist, endgültig herausführen soll:

Beschluss:

Die Partei AfD (Alternative für Deutschland) vertritt in ihrer Programmatik und auch in Äußerungen vieler ihrer Spitzenpolitiker ein völkisch-nationalistisches Weltbild. Das allein ist für uns im "Soziokulturelles Zentrum Klösterchen" als einem Ort der Buntheit und Vielfalt, sowie Demokratiebildung und Erinnerungskultur bereits Grund genug, uns von solchem Gedankengut scharf abzugrenzen.

In all unseren Äußerungen und in jeglichen inhaltlichen Verknüpfungen vertreten wir exakt das Gegenteil dessen, was die AfD auch in ihrer schriftlich niedergelegten Programmatik als ihre Essenz markiert.

Da wir als Hausgemeinschaft im Klösterchen für völlig andere Werte stehen, was zudem die DNA von Soziokultur ausmacht, möchten wir nicht, dass deren AfD-Parteimitglieder oder gar Funktionsträger bei uns im Kulturhaus irgendein Mandat oder eine Rolle/Funktion übernehmen können.

Auch wenn die AfD leider weiterhin wählbar ist, ist sie in unseren Augen keine demokratische Partei und spiegelt in ihrem überwiegenden Denken und Handeln nichts von dem wider, was unserer gelebter Grundhaltung entspricht.

So sehen wir uns gezwungen, die oben genannte Unvereinbarkeit da stringent anzuwenden, wo uns solche Zusammenhänge von Person und Parteizugehörigkeit bekannt sind, da sich ihnen gegenüber eine Neutralität geradezu verbietet. Gleiches gilt auch für Nutzungen und/oder Anmietungen im Klösterchen.

Insofern wir erst später von diesen Zusammenhängen Kenntnis bekommen, sehen wir uns als legitimiert, mögliche Rollen, Funktionen oder gar Mandate auch im Nachhinein wieder abzuerkennen bzw. auch zunächst rechtmäßig geschlossene Verträge auf Basis dieser Unvereinbarkeitserklärung ohne irgendwelche rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen für uns als Kulturhaus vertreten durch den formellen Rechtsträger, Förderverein Arbeit, Umwelt und Kultur in der Region Aachen e.V. wieder aufzulösen.

Diese Regelung gilt ab dem 01.01.2025 und bleibt so lange bestehen, bis nichts Anderes oder Gegenteiliges entschieden wird.